Anmeldung

Fortbildung zum gerichtlichen Verfahrenspfleger „Werdenfelser Weg“

Termin 27. Oktober 2026
Ort KWA Bildungszentrum Pfarrkirchen
Gebühren 475,00 EUR

Bitte geben Sie die korrekte Rechnungsanschrift an.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

Geschäftsbedingungen
1. Teilnahmebedingungen

Die Geschäftsbedingungen gelten für die KWA Bildungszentren und alle Teilnehmer (w/m/d) während der vertraglich festgelegten Dauer der Maßnahme und solange sie die Maßnahme absolvieren.
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht andere rechtlich bindende Regelungen, insbesondere solche der Arbeitsverwaltung, entgegenstehen. Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform.

2. Maßnahmenangebote

Die Aus-, Fort- und Weiterbildungsinhalte entsprechen der zu Beginn der Maßnahme gültigen Beschreibung und dem Angebot.
Gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben für einen anerkannten Abschluss werden eingehalten. Örtliche und terminliche Veränderungen und Ergänzungen des Maßnahmenablaufs bleiben vorbehalten. Vorrangig und maßgeblich ist die Erreichung des Ausbildungszieles.

3. Voraussetzungen zur Teilnahme

Über die Zulassung zur Teilnahme entscheidet der Bildungsträger aufgrund der für die angestrebte Maßnahme verbindlichen Zugangsvoraussetzungen und auf der Basis des Beratungsgespräches (bzw. der Eignungsfeststellung). Sofern für den angestrebten Abschluss besondere Zugangsvoraussetzungen bestehen, müssen diese vom Teilnehmer erfüllt und nachgewiesen werden. Der Bildungsträger übernimmt diesbezüglich keine Haftung!

4. Pflichten der Teilnehmer (w/m/d)

Oberstes Ziel aller Mitarbeiter des KWA Bildungszentrums Pfarrkirchen ist der Erfolg aller Teilnehmer (w/m/d). Deshalb ist den Anweisungen des Personals uneingeschränkt Folge zu leisten. Der Teilnehmer (w/m/d) verpflichtet sich am Unterricht regelmäßig teilzunehmen. Die Hausordnung ist, wenn ausgegeben, eine verbindliche Vorgabe. Zur Verfügung gestellte Ausbildungsgeräte, Unterrichtsräume, Inventar und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln. Der Teilnehmer (w/m/d) stimmt der Erfassung und Speicherung von Teilnehmerdaten und gegebenenfalls deren Nutzung und Weitergabe – soweit zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich - unter Beachtung der Datenschutz- Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

5. Prüfung

Die Maßnahme endet in der Regel mit einer Prüfung. Die Einzelheiten dazu sind in der jeweils aktuell gültigen Maßnahmenbeschreibung dargestellt und festgelegt. Bei Nichtbestehen der ersten Prüfung muss bei geförderten Teilnehmern mit dem zuständigen Kursbetreuer (w/m/d) des Teilnehmers (w/m/d) geklärt werden, ob eine Zweitprüfung genehmigt wird.

6. Zahlung und Gebühren

Geförderte Teilnehmer:
Die Teilnehmergebühren werden anhand des vorgelegten Bildungsgutscheines direkt mit der zuständigen Agentur für Arbeit verrechnet und sind umsatzsteuerfrei. Geförderte Teilnehmer treten ihre Ansprüche auf Förderung der Lehrgangskosten gegenüber Dritte an den Bildungsträger ab. Für eine, nach Vorabzug der auf die Teilnahmegebühr gewährten Förderung, verbleibende Restforderung ist der Teilnehmer selbst gegenüber dem Anbieter zahlungspflichtig.

Selbstzahler:
Die in der Anmeldung bezifferten Teilnahmegebühren werden spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Kommt der Rechnungsempfänger der Zahlung nicht fristgerecht nach, ist automatisch der Teilnehmer zur Zahlung verpflichtet.

7. Anmeldung, Rücktritts- und Kündigungsrechte

Die Anmeldung / der Schulungsvertrag erfolgt schriftlich mit beiderseitiger Unterschrift.

Die beruflichen Bildungsmaßnahmen können durch jeden Vertragspartner vorzeitig ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Für Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu drei Monaten ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate möglich, sodann jeweils sechs Wochen zum Ende der nächsten drei Monate. Für eine bereits erfolgte Kursteilnahme ist die Teilnahmegebühr anteilig zu entrichten. Für den Fall schweren oder wiederholten Fehlverhaltens des Teilnehmers (m/w/d) gegen Weisungen/Anordnungen des Dozenten (m/w/d) oder Missbrauch von Alkohol/illegalen Substanzen/Genussmitteln behält sich das KWA Bildungszentrum die fristlose außerordentliche Kündigung nach den Grundsätzen des §626 BGB vor. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Rechte und Pflichten aus der Anmeldung mit ihm besprochen wurden

Geförderte Teilnehmer:

  • Kostenloses Kündigungs- und Rücktrittsrecht bei Wegfall der Förderung

  • Kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme

Selbstzahler:
Widerrufsrecht binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss. Die Widerrufsfrist beginnt mit Zugang dieser Widerrufsbelehrung beim Teilnehmer, jedoch nicht vor Vertragsschluss und Erfüllung der diesbezüglichen Informationspflichten. Als Nachweis für die fristgerechte Absendung des schriftlichen Widerrufes genügt das Datum des Poststempels.

Der Widerruf ist zu richten an:
KWA Bildungszentrum Pfarrkirchen,
Gartlbergstraße 4, 84347 Pfarrkirchen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs innerhalb von drei Wochen vor Maßnahmenbeginn werden angemessene angefallene Kosten (bei Fort- und Weiterbildungen 5 %, bei Seminaren 20 % der Teilnahmegebühren) in Rechnung gestellt.

Der Bildungsträger behält sich eine Absage der Maßnahme aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl vor.