Sie verwenden einen veralteten Browser. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser für mehr Sicherheit, Geschwindigkeit und die korrekte Darstellung unserer Seiten.
Um hygienischen Fragestellungen in Pflege-/Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen zu entsprechen, sind qualifizierte Hygienebeauftragte in der stationären und ambulanten Pflege notwendig. Diese Einrichtungen sehen sich komplexen pflegerischen Anforderungen gegenüber. Des Weiteren sind die Qualitätssicherung (§112–115 SGB XI4) und die hierauf beruhenden Bestimmungen/Vereinbarungen und die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz in den verschiedenen Pflege- und Betreuungseinrichtungen verpflichtend. Der Einsatz
von geschultem Hygienepersonal trägt nachweislich zur Senkung von nosokomialen/pflegeassoziierten Infektionen und damit letztlich auch zur Kostensenkung im Pflegebereich bei. Die DGKH möchte mit dieser Leitlinie einen Beitrag zu einer bundeseinheitlichen Fortbildungsqualifikation für Hygienebeauftragte in stationärer und ambulanter Pflege leisten.
Inhalte der Fortbildung sind unter anderem:
• Hygieneorganisation
• Mikrobiologische Grundlagen
• Hygienemaßnahmen (Basishygiene und erweiterte Maßnahmen)
• Kommunikation, Schulungen und Unterweisungen
• Begehungen und Prozessanalysen
Achtung: Die Fortbildung findet vom 29. Juni 2026 bis 3.Juli 2026 und vom 20. Juli 2026 bis 22. Juli 2026 statt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Pflegekräfte in stationären und ambulanten Einrichtungen. Für die Fortbildung ist eine mindestens zweijährige Berufsausübung in einer Organisationsform der stationären oder ambulanten Pflege (siehe oben) erforderlich. Die Fortbildung kann prinzipiell auch von Personen absolviert werden, die keine staatliche Anerkennung zur Fachkraft für Pflege (früher Gesundheits- und Krankenpfleger / Kinderkrankenpfleger / Altenpfleger) erworben haben. Je nach späterem Aufgabengebiet sind beispielsweise auch Hauswirtschaftskräfte in Ergänzung zu einem Hygienebeauftragten (m/w/d) mit pflegerischem Hintergrund sinnvoll. Eine mehrjährige Berufserfahrung ist von Vorteil.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.