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Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen betreuen Menschen aller Altersstufen in der Kinder-, Kranken- und Altenpflege. Neben der Grundpflege und medizinisch-pflegerischen Aufgaben ermitteln sie die individuellen Bedürfnisse der Patienten und organisieren den Pflegeprozess, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann gliedert sich in einen fachtheoretischen, fachpraktischen, praktischen und allgemeinbildenden Lernbereich. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag im Blocksystem statt. Der Ausbildung liegen das Pflegeberufegesetz, die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die Berufsfachschulordnung Gesundheit und der Lehrplan in der jeweiligen gültigen Fassung zugrunde.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird vergütet.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Die bestandene Abschlussprüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung “Pflegefachmann” oder “Pflegefachfrau (auch ”Pflegefachperson”). Die Absolventen (m/w/d) erhalten ein Abschlusszeugnis und ein Dokument, das die Berufsbezeichnung beurkundet.
Die Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau bietet vielfältige berufliche Perspektiven. Neben der Tätigkeit in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten bieten sich vielfältige Karrierewege z.B. als Praxisanleitung, Fachkraft für gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung, Fachkraft für Intensiv und Anästhesie, Pflegedienstleitung, Fachkraft Notfallpflege, Einrichtungsleitung, Hygienefachkraft, verantwortliche Pflegekraft u.a.
Absolventen können folgende Studiengänge belegen:
Die Ausbildung zum Pflegefachmann / Pflegefachfrau bzw. der Berufsabschluss ist EU-weit anerkannt.
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