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Heilerziehungspflegehelfer (m/w/d) stehen Heilerziehungspflegekräften in allen sozialheilpädagogischen und pflegerischen Tätigkeiten unterstützend zur Seite. Gemeinsam übernehmen sie verschiedene Aufgaben bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung.
Die Ausbildung gliedert sich in fachtheoretische, fachpraktische und allgemeinbildende Lerninhalte. Der Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen sowie die Reflexion des eigenen Handelns sind wesentliche Inhalte des schulischen Unterrichts und dienen der Vorbereitung auf die dreijährige Ausbildung.
Die Ausbildung in Teilzeit dauert ein Jahr und endet mit dem Abschluss „Staatlich anerkannter Heilerziehungspflegehelfer (m/w/d)“. Die Ausbildung beginnt jährlich im September und erfolgt im Wechsel von Studientagen und Praxis in der Heilerziehungspflege.
Bewerbungen werden ganzjährig entgegengenommen. Die Teilnehmerzahl ist auf 26 Teilnehmende beschränkt. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Die bestandene Abschlussprüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Heilerziehungspflegehelfer (m/w/d)“.
Die Absolventen (m/w/d) erhalten ein Abschlusszeugnis über die staatliche Prüfung in der Heilerziehungspflegehilfe.
Der erfolgreiche Abschluss als Heilerziehungspflegehelfer (m/w/d) berechtigt zum dreijährigen Besuch der Fachschule für Heilerziehungspflege. Bei besonderer Leistung kann die Ausbildungszeit um ein Jahr verkürzt werden.
Heilerziehungspflegehelfer (m/w/d) arbeiten nach Abschluss ihrer Ausbildung in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen wie zum Beispiel Beratungszentren für Früherkennung und Förderung, Frühförderstellen, Integrative Kindergärten, Heilpädagogische Heime, Schulen zur individuellen Lernförderung, Tagesstätten, Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderung, Wohn- und Pflegeheime der Behindertenhilfe, Ausbildungsstätten, als Persönliche Assistenz, Berufsbildungs- und Förderwerke, Fachkrankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Betreutes Wohnen, Freizeitstätten für Menschen mit Behinderung, Ambulante Dienste, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Förderstätten, Senioren- und Pflegeheime, Psychiatrische Einrichtungen u.a.
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